Anmerkung zu den AGBs

Hallo, hier ist von rassischer Herkunft die Rede. Da es unbestritten ist, dass es keine menschlichen Rassen gibt, ist es eventuell unbeabsichtigt diskriminierend das Wort über Umwege doch wieder salonfähig zu machen.
mit freundlichem Gruß

Hallo,

vielen Dank für dein Feedback. In unseren AGB befinden sich einige Standart-Ausdrücke aus dem juristischen Sprachgebrauch. Du hast natürlich recht, dass der Begriff „Rasse“ im Deutschen diskriminierend ist und der Diskurs darüber erfreulicherweise nun auch in der Politik geführt wird.
Wir schauen uns das nochmal an und überlegen mit unserem Anwalt, ob wir eine andere Formulierung wählen können.

Viele Grüße
Lotta

Wir haben uns dem Thema nochmal angenommen und dies entsprechend in unseren AGB vermerkt:

Aus Gründen der Rechtssicherheit müssen wir den Begriff leider nennen, da er in Art. 9 Abs. 1 DSGVO so aufgeführt wird. Wir wünschen uns, dass die Gesetzgebung eine alternative Formulierung findet und stehen mit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Austausch.

In Anlehnung an die Stellungnahme der EU: „Inhaltlich sollen von der Formulierung physiognomische Merkmale umfasst sein, die Rückschlüsse auf die Zugehörigkeit zu einer „Rasse“ bzw. einer Ethnie im Sinne eines Volks oder einer Volksgruppe mit einer einheitlichen Kultur zulassen, wie Augenfarbe und -form, Haartyp oder Hautfarbe. Demgegenüber beschreibt die ethnische Herkunft Merkmale wie die Muttersprache und der Geburtsort, aber auch allgemeine Daten wie etwa der Namen oder der Wohnort einer Person. Sie sind also nicht deckungsgleich.“

Viele Grüße
Daniel

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